Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Graecums können auf Antrag von Inhaberinnen und Inhabern eines Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife mit Hauptwohnung in Niedersachsen als externe Bewerberinnen und Bewerber abgelegt werden.
In der Prüfung zum Erwerb des Graecums muss der Prüfling nachweisen, dass er in angemessenem Umfang Kenntnisse in der Elementargrammatik, im Wortschatz und aus dem Bereich der griechischen Politik und Geschichte, Philosophie und Literatur besitzt, so dass er griechische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich anspruchsvollerer Platonstellen verstehen und übersetzen kann.
Schicken Sie bitte die erforderlichen Unterlagen für die Graecum-Prüfung an das Ratsgymnasium Osnabrück. Die Vollständigkeit und Voraussetzungen für die Prüfungen werden durch unsere Schule überprüft. Den Ort und Zeitpunkt der Prüfung sowie die Prüfungskommission legt die Landesschulbehörde fest. Voraussichtlich wird die Prüfung am Ratsgymnasium stattfinden.
Termine
Schriftliche Prüfung:
17.10.2018
Mündliche Prüfung:
25./26.10.2018
Anmeldeschluss:
20.09.2018
Einzureichende Unterlagen
• Antragsschreiben (mit der Bitte um Zulassung zur Prüfung) – unterschrieben!
• Beglaubigte Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife
• Nachweis über den Wohnsitz
• Lichtbild der Bewerberin oder des Bewerbers, das nicht älter als sechs Monate ist
• Übersicht über die Art der Vorbereitung; daraus muss auch hervorgehen, mit welchen Werken eines Autors sich die Bewerberin oder der Bewerber besonders beschäftigt hat
• Angabe des für die Vorbereitung benutzten Wörterbuches
• Erklärung, ob, wann und wo schon der Versuch gemacht wurde, die Ergänzungsprüfung oder eine der Ergänzungsprüfung entsprechende andere Prüfung abzulegen; über eine nicht bestandene Prüfung ist die entsprechende Bescheinigung vorzulegen
Kontakt
Für Formales: Sekretariat Ratsgymnasium (sekretariat@ratsgymnasium-os.de)
Für Inhaltliches: Martina Laue (martina.laue@rats-os.de)
Rechtsgrundlage
• Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg
• Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg