Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
Im Folgenden ein kurzes Update zu einigen wichtigen Punkten:
Technische Ausstattung
Bitte teilen Sie uns über die Klassenlehrerinnen oder den Klassenlehrer mit, falls bei Ihnen zu Hause die technischen Voraussetzungen für das „Lernen zu Hause“ nicht optimal sind. Wir werden uns in jedem einzelnen Fall um Beratung und Hilfe bemühen. So ist es in bestimmten Fällen auch möglich, Geräte leihweise zur Verfügung zu stellen.
Benotung und Versetzung
- Zum 15.04.2020 erfolgte für alle Fächer eine Dokumentation des Leistungsstandes. Dieser Leistungsstand wird Ihren Kindern in gewohnter Weise in der nächsten Zeit von den Fachlehrerinnen und Fachlehrern mitgeteilt.
- Ob in den Klassen 5-11 noch Klassenarbeiten/Klausuren geschrieben werden können, hängt stark davon ab, wieviel Präsenzunterricht noch stattfinden wird. In einigen Fällen wird sicherlich gänzlich darauf zu verzichten sein, um die Schülerinnen und Schüler nicht noch weiter unter Druck zu setzen. Ich weise aber nochmals darauf hin, dass Ergebnisse des Lernens zu Hause Grundlage von Leistungsüberprüfungen in der Schule sein können.
- Beim „Lernen zu Hause“ werden auf Wunsch einer Schülerin bzw. eines Schülers erkennbar selbstständig erbrachte Leistungen benotet und fließen in die Zeugnisnote ein.
- Leistungen in Fächern, die ausschließlich im zweiten Schulhalbjahr epochal zu erteilen sind, werden zwar bewertet, sind aber nur positiv versetzungsrelevant (können also nicht zu einer Nicht-Versetzung führen, jedoch kann man nicht ausreichende Leistungen in anderen Fächern damit ausgleichen).
- Auch am Ende dieses Schuljahres wird es Klassenkonferenzen geben, die über Versetzung oder Nicht-Versetzung entscheiden. Allerdings gelten hierbei folgende Sonderregelungen: o Falls ein Ausgleich (von zwei mangelhaften Leistungen) möglich ist, so muss die Ausgleichsregel von der Konferenz angewandt werden.
- Alle Schülerinnen und Schüler, die im 5. bis 9. Schuljahrgang wegen mangelhafter Leistungen in zwei Fächern nicht versetzt werden, haben generell einen Anspruch auf eine Nachprüfung.
Notbetreuung
Die Bedingungen und den Antrag für die Notbetreuung finden Sie auf unserer Homepage.
Mit herzlichen Grüßen
Sebastian Bröcker, Schulleiter