Auslandsaufenthalte sind immer unvergessliche Erfahrungen, die am Ratsgymnasium gern unterstützt werden. Jedes Jahr im Mai/Juni findet eine Informationsveranstaltung für Eltern und Schüler*innen des 9. Jahrgangs statt, bei der Schüler*innen von ihren Erfahrungen im Ausland berichten und wichtige schullaufbahnrelevante Aspekte erläutert werden.
Die Möglichkeiten für Auslandaufenthalte sind vielfältig und die Bedingungen häufig komplex, sodass eine individuelle Beratung in jedem Fall sinnvoll ist.Vereinbaren Sie hierfür bitte einen persönlichen Beratungstermin mit Herrn Seifert.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Austauschorganisation namentlich nennen oder empfehlen können. Es gibt einen Dachverband, unter dem sich verschiedene Organisationen zusammengeschlossen haben. Dort finden Sie sicher einige wertvolle Informationen.
Kurzzeitige Auslandsaufenthalte können in jedem Jahrgang vom Schulleiter genehmigt werden. Die verpassten Unterrichtsinhalte müssen selbstständignachgeholt werden. Beispielsweise kann man schon ab der 9. Klasse für 3 (oder auch für 6 Monate) an einem Schüleraustauschprogramm nach Frankreich teilnehmen.
Daneben gibt es kurze schulinterne Austauschprogramme mit unseren Partnerschulen in England, Frankreich, Polen, Finnland, den Niederlanden und den USA.
Noch eine Möglichkeit, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen, besteht darin, erst nach der Schule – vielleicht als Städtebotschafter*in – Auslandserfahrungen zu sammeln.
Die meisten Schüler*innen entscheiden sich für einen Auslandsaufenthalt während des 11. Schuljahres. Diese Entscheidung sollte Ende der 9. Klasse feststehen, denn die Bewerbungsfristen der begleitenden Organisationen enden in der Regel im September und damit gleich zu Beginn der 10. Klasse.
Es gibt mehrere Möglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt in Klasse 11. Eine kurze graphische Darstellung der Möglichkeiten können Sie herunterladen. Detaillierte rechtliche Grundlagen bietet ein Informationspapier des Kultusministeriums.
Egal für welche Variante Sie sich entscheiden, es muss immer gewährleistet sein, dass eine erfolgreiche Teilnahme an der Qualifikationsphase (Klasse 12 und 13) möglich ist, sodass eine Beratung durch die Klassen- und Fachlehrer im Laufe des ersten Halbjahres der 10. Klasse wichtig ist.
- Ende Klasse 9 / Infoveranstaltung am Ratsgymnasium
- Beginn Klasse 10: Bewerbung bei selbstgewählten Organisationen
- Die Bewerbungsfristen enden in der Regel im September/Oktober
- 1. Halbjahr Klasse 10: Einzelberatungen durch Klassenlehrer, Fachlehrer und Herrn Seifert
- 2. Halbjahr Klasse 10: Antrag auf Freistellung vom Unterricht stellen,sobald die Bestätigung der Aufnahme bei einer Organisation vorliegt.
- Vor den Zeugniskonferenzen Klasse 10
- 2. HJ: ggf. formloser Antrag auf Überspringen an die Klassenkonferenz bzw. Antrag auf Verkürzung der Einführungsphase an Herrn Bröcker und Rücksprache mit den Oberstufenkoordinatoren
Da die Unterrichts- und Ferienzeiten nicht global einheitlich sind, kommt es fast zwangsläufig zu Vakanzen. Die Freistellung vom Unterricht gilt nur für die Zeit des Auslandsaufenthaltes, sodass das Ratsgymnasium in Deutschland vor oder/und nach dem Auslandsaufenthalt ggf. noch wenige Tage oder Wochen besucht werden muss.
Grundsätzlich sind die Eltern für die Finanzierung eines Auslandsaufenthaltes verantwortlich. Allerdings kann einAuslandsaufenthalt unter bestimmten Bedingungen mit Auslandsbafög gefördert werden.Außerdem vergibt der Deutsche Bundestag Stipendien innerhalb eines eigenen Austauschprogrammes mit den USA.