FAQ -Einführung von iPads
Das Ratsgymnasium plant, beginnend mit dem Schuljahr 2022/23 iPads als digitales Arbeitsgerät einzuführen. der Schulvorstand und die Gesamtkonferenz haben in ihren Sitzungen am 08.02.22 und 17.02.22 die Einführung von elternfinanzierten iPads beschlossen. Diese sollen im Schuljahr 2022/23 in den Jahrgängen 7, 8 und 11 eingeführt werden. Dies betrifft also die Jahrgänge Ihrer Kinder. Mit dieser Maßnahme möchten wir digitale Medien auch im Schulalltag verankern, da sie in der späteren Lebens- und Arbeitswelt zunehmend Bedeutung erlangen werden. Darauf wollen wir unsere Schülerinnen und Schüler vorbereiten.
Alle Schülerinnen und Schüler benötigen ein iPad, um gleichberechtigt am Unterrichtsgeschehen teilnehmen zu können. Die Schule rät von privaten Neuanschaffungen ab, da die Integration von vorhandenen Endgeräten in das schuleigene System für die Schule einen erheblichen Mehraufwand darstellt. Wer bereits ein iPad angeschafft hat, kann dieses am Ratsgymnasium verwenden, falls es den technischen Anforderungen entspricht. Das Gerät muss aber, um alle Funktionen wahrnehmen zu können, vollständig zurückgesetzt werden.
Es handelt sich um elternfinanzierte iPads. Je nach Ausstattung und Laufzeit ist mit monatlichen Mietkosten ab 11,49€ zu rechnen. Neben der Miete können die Geräte auch direkt gekauft werden. Details entnehmen Sie bitte der angehängten Tabelle.
Damit mobiles Lernen gelingen kann, müssen alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte dieselbe Technik einsetzen. Andere Lösungen, bei denen verschiedene Systeme zum Einsatz kommen (Bring Your Own Device) lassen keinen Einsatz in Prüfungssituationen zu und machen eine Administration durch die Schule nahezu unmöglich. iPads zeichnen sich durch eine sehr einfache und zuverlässige Handhabung, Installation, Administration und eine hohe Stabilität des Systems aus. Hierbei greifen wir auf die Erfahrungen, die wir bereits mit den schuleigenen Geräten gemacht haben, aber auch auf die Erfahrungen anderer Schulen zurück.
Nach einer Übergangszeit werden alle Schulbücher neben der Printversion auch in digitaler Form zur Verfügung stehen. Dafür werden ggf. weitere Lizenzgebühren anfallen.
Damit die Schülerinnen und Schüler mit dem iPad arbeiten können, benötigen sie einen Pencil (muss nicht der Original-Pencil von Apple sein). Eine Tastatur ist nicht zwingend erforderlich.
Generell bestehen Möglichkeiten einer Unterstützung entweder durch den Bildungsfonds des Anbieters oder – in Ausnahmefällen – durch den Förderverein der Schule
In diesem Fall kann man das iPad gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung (4 Monatsmieten) an den Anbieter zurückgeben.
Nein, das iPad ist verpflichtend.
Ja, beide Geräte werden als App auf dem iPad installiert sein.
In den Jahrgängen, in denen das iPad verbindlich eingeführt wurde, wird es je nach Fach auch als Hilfsmittel in allen Prüfungen einsetzbar sein. Es ersetzt auch hier den Taschenrechner oder das elektronische Wörterbuch und wird in einen Prüfungsmodus versetzt, der den Zugriff auf das Internet oder andere gespeicherte Daten unmöglich macht. Die Anfertigung der Prüfungen findet aber weiterhin auf Papier, NICHT auf dem iPad statt.
Da noch nicht endgültig feststeht, welche Apps installiert werden, sind die Kosten noch nicht genau zu beziffern. Wir erwarten aber zusätzliche Kosten von 15-25 Euro pro Jahr.
Nein, das kann von Fach zu Fach und von Lehrkraft zu Lehrkraft unterschiedlich gehandhabt werden.
Über die Schule angeschaffte Endgeräte werden im Normalfall über den Anbieter versichert. Ob Verlust oder Beschädigung in oder außerhalb der Schule geschehen, ist unerheblich. In diesem Fall wird für die Zeit der Reparatur ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt. Die Schule empfiehlt in anderen Fällen unbedingt den Abschluss einer Schaden- oder Diebstahlversicherung. Ein Ersatzgerät wird hier NICHT zur Verfügung gestellt, dies muss durch die Eltern privat organisiert werden. Auch deshalb empfiehlt sich unbedingt die Anschaffung über den zentralen Anbieter.
Außerhalb des Schulgeländes und außerhalb der Unterrichtszeit ist dies möglich und gestattet.
Nein. Momentan ist die Rechtslage so, dass die Geräte NICHT in der Schule geladen werden dürfen. Daher müssen die iPads jeden Tag vollständig geladen mit zur Schule gebracht werden.
Ja, grundsätzlich ist das über eine entsprechende Software möglich.
Beim Kauf bzw. bei der Finanzierung von iPads arbeiten wir mit der gemeinnützigen GmbH mobiles lernen zusammen, die Ihnen u.a. folgende Möglichkeiten bietet:
- Kauf- oder Mietangebot
- iPad 2021
- Schutzhülle, Pencil
- Diebstahl- und Schadensversicherung
- Bildungsfond für sozial Schwächere und Familien mit mehreren Kindern
- ein Poolgerät für die Schule pro Tablet-Klasse
- Service-Angebot
- keine SCHUFA-Abfrage
Familien mit finanziellen Problemen können sich zudem diskret an die Schulleitung wenden, um ggf. eine Unterstützung durch den Förderverein des Ratsgymnasiums zu erhalten.