„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich“, und „die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet“ – so heißt es im 4. Artikel des Grundgesetzes. Religion ist eine Dimension des Menschseins, sie zu entdecken und eine eigene religiöse Identität zu entwickeln, erfordert mehr als die im Gesetz zugesicherte Freiheit. Denn wir leben heute in einer pluralistischen Gesellschaft, die für Eltern wie Kinder ein vielfältiges „Supermarkt-Angebot“ vorhält an religiösen Überzeugungen und Anschauungen, an Wertvorstellungen sowie an kirchlichen und nicht-kirchlichen Gruppen. Wie findet man da Orientierung in der Vielfalt der (religiösen) Angebote, um von seiner Freiheit sinnvoll Gebrauch machen zu können? Dabei wollen der Evangelische und Katholische Religionsunterricht am Rats helfen, indem sie – ausgehend von Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler – Orientierungsangebote machen, die vom biblisch – christlichen Zeugnis geprägt sind. Auch wegen der fundamentalen Bedeutung der biblischen Überlieferung für unseren abendländischen Kulturraum ist eine Auseinandersetzung damit für alle Schüler wichtig, weshalb alle – ob getauft oder nicht getauft – teilnehmen dürfen. Die Themen versuchen, Auskunft darüber zu geben, was den christlichen Glauben ausmacht und wie er möglicherweise Grundlage einer verantwortlichen Lebensführung werden kann. Dabei wird über „Gott und die Welt“ (Leben, Tod, Liebe, Leid in der Welt, Wirken von einzelnen Christen und Kirche in der Welt) nachgedacht und – immer auch im Dialog mit anderen religiösen und weltanschaulichen Bekenntnissen – überprüft, inwieweit christlicher Glaube eine tragfähige Lebensgrundlage bilden kann. Die unterrichtliche Arbeit erfolgt stets auch in Zusammenarbeit mit anderen Fächern sowie außerschulischen Institutionen (z.B. kirchlichen und sozialen Einrichtungen, Hospiz, Synagoge, Moschee).
Religion ist ein gefragtes schriftliches bzw. mündliches Abiturprüfungsfach, das als 3. (vierstündig, auf erhöhtem Niveau), 4. und 5. Prüfungsfach von den Schülern und Schülerinnen wählbar ist.
In der Regel wird der Religionsunterricht konfessionell erteilt, als Prüfungsfach wird er – abhängig von den Anwahlen – auch konfessionsübergreifend eingerichtet. Wer nicht am Religionsunterricht teilnimmt, ist stattdessen zur Teilnahme am Unterricht Werte und Normen verpflichtet.
Seit 2002/2003 wird außerdem für die 11. Klassen ein Sozialpraktikum durchgeführt, das von der Fächergruppe Religion organisiert und betreut wird. Bei der 10-tägigen Arbeit in einer sozialen Einrichtung der Region, in der konkreten Begegnung mit Kranken, Alten, Behinderten, hilfsbedürftigen Menschen sollen die Schülerinnen und Schüler ihre eigenen Erlebnisse und Erfahrungen machen und in der unterrichtlichen Vorbereitung und Auswertung des Praktikums soziales Handeln reflektieren und bewerten lernen.
Über den Unterricht hinaus gibt es immer wieder Angebote zur Teilnahme an Projekten bzw. Wochenendseminaren auch außerhalb von Osnabrück (z.B. Oberstufentage im Kloster Loccum, Fahrten zu den Kirchentagen). Des Weiteren werden auch Angebote verschiedener – von Schülern und Lehrern gemeinsam vorbereiteter – ökumenischer Gottesdienste zu unterschiedlichen Anlässen gemacht. Natürlich gibt es auch Hilfsaktionen (als fester Bestandteil des Schullebens sind hier besonders die Adventsaktionen zu nennen) zugunsten notleidender Menschen in Osnabrück und weltweit.